Prüftechnik

Arbeitsmittel, Anlagen und sicherheitsrelevante Betriebseinrichtungen unterliegen klaren gesetzlichen Prüfpflichten. Diese regelmäßigen Prüfungen dienen nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz der Mitarbeiter, der Betriebssicherheit und der Vermeidung von Haftungsrisiken. Ungeprüfte oder mangelhafte Arbeitsmittel können zu schweren Unfällen, Produktionsausfällen oder behördlichen Beanstandungen führen.

Ob Leitern, Tritte und Gerüste, Regalanlagen, Hebe- und Anschlagmittel, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), elektrische Betriebsmittel oder brandschutzrelevante Einrichtungen, wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person sind fester Bestandteil eines rechtskonformen Betriebs.

Die Beck & Co. Industriebdarf GmbH & Co. KG unterstützt Sie mit herstellerunabhängigen Prüfungen direkt bei Ihnen vor Ort. Die Prüfungen erfolgen praxisnah, strukturiert und in der Regel im laufenden Betrieb, sodass Stillstandzeiten auf ein Minimum reduziert werden. Alle Ergebnisse werden digital dokumentiert. Sie erhalten nachvollziehbare Prüfberichte, eine eindeutige Kennzeichnung der geprüften Arbeitsmittel sowie klare Hinweise zu notwendigen Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:
pruefungen@beckco-werkzeuge.de


Leiterprüfung (Leitern, Tritte & Rollgerüste)

DGUV Information 208-016, BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1201 und 2121-2

Leitern, Tritte, Fahr- und Rollgerüste sowie Podeste gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln im betrieblichen Alltag und gleichzeitig zu den häufigsten Unfallursachen. Um Absturzrisiken zu minimieren, müssen diese Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Im Rahmen der Leiterprüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile visuell und funktional kontrolliert. Dazu zählen unter anderem Holme, Sprossen, Stufen, Standflächen, Verbindungselemente sowie vorhandene Sicherungseinrichtungen. Auch Kennzeichnungen und Belastungsangaben werden überprüft. Beschädigungen, Verschleiß oder unzulässige Veränderungen werden dokumentiert und bewertet.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation sowie eine Prüfplakette. Bei festgestellten Mängeln geben wir konkrete Empfehlungen zur Instandsetzung oder zum Austausch der betroffenen Arbeitsmittel. So stellen Sie sicher, dass Ihre Betriebsmittel jederzeit sicher verwendet werden können.


Prüfung ortsfester Steig- und Schachtleitern

DGUV Information 208-032, ArbStättV, DIN EN ISO 14122-4, 14396, 18799-1/-3, 14094-1

Ortsfeste Steig- und Schachtleitern zählen zu den Verkehrswegen (Notleiter) oder ermöglichen den Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, Maschinen oder technischen Anlagen. Aufgrund der erhöhten Absturzgefahr unterliegen sie besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen und müssen regelmäßig geprüft werden.

Bei der Prüfung werden der allgemeine Zustand der kompletten Anlage, Befestigungen, Steighilfen sowie vorhandene Rückenschutz- oder Sicherungssysteme kontrolliert. Auch Korrosion, Beschädigungen und die Einhaltung der Abstände werden berücksichtigt. Ziel ist es, einen sicheren und normkonformen Zugang dauerhaft zu gewährleisten.

Die Ergebnisse werden vollständig dokumentiert und mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Eventuelle Mängel werden klar benannt, sodass notwendige Maßnahmen gezielt geplant werden können.


Regalprüfung / Experteninspektion

DGUV Information 208-061 (ehem. DGUV Regel 108-007), DIN EN 15635

Regalanlagen sind tragende Betriebseinrichtungen und unterliegen einer mindestens jährlichen Experteninspektion. Diese Prüfung ist unabhängig von der täglichen Sichtkontrolle durch den Betreiber und muss durch eine befähigte Person erfolgen.

Im Rahmen der Experteninspektion wird die gesamte Regalanlage sowie deren sicherheitsrelevante Bauteile visuell überprüft. Dazu zählen unter anderem Ständer, Traversen, Sicherungselemente, Fußplatten und Anfahrschutz. Zusätzlich werden Belastungsschilder auf Vollständigkeit und Lesbarkeit kontrolliert. Schäden werden nach Risikoklassen bewertet und eindeutig gekennzeichnet.

Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit klaren Handlungsempfehlungen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über den Zustand Ihrer Regalanlagen und erfüllen Ihre Betreiberpflichten rechtssicher.


Prüfung von Hebe-, Last- und Anschlagmitteln

DGUV Regel 100-500, DGUV Regel 109-017, BetrSichV, ArbSchG

Hebe-, Last- und Anschlagmittel sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel, die hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Um Unfälle und Materialversagen zu vermeiden, ist eine regelmäßige Prüfung zwingend erforderlich.

Bei der Prüfung werden Anschlagmittel wie Ketten, Seile, Gurte, Schäkel oder Hebezeuge auf Verschleiß, Beschädigungen, Verformungen und Rissfreiheit untersucht. Auch Kennzeichnungen, Tragfähigkeitsangaben und Herstellerinformationen werden kontrolliert. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmittel wird praxisnah überprüft.

Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Kennzeichnung der geprüften Arbeitsmittel sowie eine vollständige Dokumentation. Bei Bedarf geben wir Empfehlungen zu Reparatur oder Ersatz, um einen sicheren Einsatz dauerhaft zu gewährleisten.


Prüfung von Krananlagen

DGUV Vorschrift 52, BetrSichV, ArbSchG, TRBS 1201 + 1203

Krananlagen unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen und müssen regelmäßig geprüft werden, um einen sicheren Betrieb sicherzustellen. Die Prüfungen dienen dem Schutz der Bediener sowie aller Personen im Gefahrenbereich.

Im Rahmen der Prüfung werden sicherheitsrelevante Bauteile, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen sowie Traglastangaben überprüft. Sicht- und Funktionsprüfungen stellen sicher, dass die Anlage ordnungsgemäß arbeitet und keine sicherheitskritischen Mängel vorliegen.

Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert und ermöglichen Ihnen einen normkonformen Betrieb Ihrer Krananlagen sowie die Minimierung von Haftungsrisiken.


Prüfung von PSAgA
(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906)

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt Mitarbeiter bei Arbeiten in der Höhe vor schweren Unfällen. Damit diese Schutzausrüstung im Ernstfall zuverlässig funktioniert, ist eine regelmäßige sachkundige Prüfung erforderlich.

Bei der Prüfung von PSAgA werden alle Komponenten wie Auffanggurte, Verbindungsmittel, Karabiner, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte sorgfältig kontrolliert. Neben der Sichtprüfung erfolgt eine Funktionskontrolle, um Verschleiß, Beschädigungen oder Materialermüdung frühzeitig zu erkennen.

Die geprüfte PSAgA wird dokumentiert und gekennzeichnet. Bei Mängeln geben wir klare Empfehlungen zum Austausch oder zur Reparatur, sodass die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter jederzeit gewährleistet bleibt.


Gefahrstoffhandling & Gefahrstofflagerung

AwSV, StawaR, WHG, TRGS 510

Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Umwelt und Betrieb. Auffangwannen, Kippbehälter und Lagereinrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden.

Im Rahmen der Prüfung erfolgt eine optische Inspektion der Auffang- und Lagereinrichtungen. Kennzeichnungen, Zulassungen und der allgemeine Zustand werden kontrolliert. Die Prüfung wird dokumentiert und mit einer Prüfplakette abgeschlossen.

So stellen Sie die rechtssichere Lagerung wassergefährdender Stoffe sicher und erfüllen Ihre Betreiberpflichten zuverlässig.


Prüfung elektrischer Geräte

DGUV Vorschrift 3, ehem. BGV A3

Elektrische Betriebsmittel stellen bei Mängeln ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Regelmäßige Prüfungen sind daher gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, elektrische Messungen sowie eine Funktionsprüfung der Geräte. Dabei werden unter anderem Schutzleiter, Isolationswiderstände und Berührungsströme geprüft. Jedes geprüfte Gerät wird eindeutig gekennzeichnet und dokumentiert.

So stellen Sie sicher, dass elektrische Gefährdungen vermieden werden und alle gesetzlichen Prüfpflichten erfüllt sind.


Prüfung von Feuerschutztoren, -türen
sowie Rolltoren und -gittern

ArbStättV, ASR A1.7, BetrSichV, DIN 14677, DGUV Information 208-022

Feuerschutz- und Abschlusseinrichtungen sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Ihre Funktion muss im Ernstfall jederzeit gewährleistet sein.

Bei der Prüfung werden der allgemeine Zustand, die Schließfunktionen, Sicherheitseinrichtungen sowie Kennzeichnungen und Dokumentationen überprüft. Auch Rolltore und -gitter werden auf ihre Funktionsfähigkeit hin kontrolliert.

Die Ergebnisse werden dokumentiert und helfen dabei, Brandschutzmängel frühzeitig zu erkennen und Stillstände oder behördliche Beanstandungen zu vermeiden.

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